Hinweise zu kirchlichen Amtshandlungen
In unseren Kirchen besteht auch für Christen anderer Kirchgemeinden die Möglichkeit sich trauen oder seine Kinder taufen zu lassen. Auch Einsegnungen zu einem Ehejubiläum sind möglich.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Hinweise zur Vorbereitung solcher Amtshandlungen.
Für weitere Informationen können Sie sich gern an unser Pfarramt wenden.